Jahresabschluss und Gewinnermittlung
Jahresabschluss und Gewinnermittlung
Vollumfänglich betreut – kompetent & Rechtssicher
Aus den Daten Ihrer Finanzbuchführung erstellen wir zum Ende des Geschäftsjahres Ihren Jahresabschluss – entweder in Form der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder als Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Finanzbuchhaltung in unserer Kanzlei in Neustadt an der Weinstraße geführt wurde oder Sie Ihre Buchführungsdaten selbst erfassen.
Im Rahmen unseres Jahresabschluss-Pakets übernehmen wir für Sie die Erstellung der zugehörigen Steuererklärungen:
- Einkommensteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
Bei Personengesellschaften erstellen wir zusätzlich die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte. Bei Kapitalgesellschaften betrifft dies die Körperschaftsteuererklärung.
Wir erstellen Jahresabschlüsse für alle Rechtsformen. Dazu zählen Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH und AG. Auch Sonderformen wie Partnerschaften, GmbH & Co. KG sowie stille Beteiligungen werden in unserer Steuerkanzlei umfassend betreut.
Für Kapitalgesellschaften übernehmen wir zudem die gesetzlich vorgeschriebene Übermittlung der Jahresabschlussdaten an den elektronischen Bundesanzeiger. Im Falle einer Betriebsprüfung oder Außenprüfung durch das Finanzamt stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Auf Wunsch auch durch die Durchführung der Prüfung im Rahmen des rein elektronischen Datenaustauschs mit der Finanzverwaltung.
