Umwandlung und
Umstrukturierung

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Kanzlei Dittmar & Hoffelder

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Umwandlung und Umstrukturierung

Umwandlung und Unstrukturierung

Nicht zuletzt aufgrund steuerlicher Vorteile ist häufig die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens notwendig. Aber auch gesellschaftsrechtliche Entwicklungen sowie die Vorbereitung einer vorweggenommenen Erbfolge oder einer Veräußerung des Unternehmens können hierfür ein Grund sein. Das Umwandlungsgesetz sowie das Umwandlungssteuergesetz stellen hierfür die Instrumente der Verschmelzung, der Spaltung, des Formwechsels und der Einbringung zur Verfügung. Wir stehen Ihnen in jeder Phase der Umstrukturierung Ihres Unternehmens beratend zur Seite.

Unser Leistungsangebot:

  • Wahl der für Sie günstigsten Rechtsform unter persönlichen, steuerlichen wie wirtschaftlichen Gesichtspunkten
  • Erstellung der entsprechenden Verträge zwischen den beteiligten Rechtsträgern
  • Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber Anteilseignern sowie Arbeitnehmern der beteiligten Rechtsträger
  • Umwandlungsprüfung